VII. Großberzogthum Mecklenburg- Strelitz. Tie Realschule zu Schonberg. VIII. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Die höhere Bürgerschule zu Sonneberg. IX. Herzogthum Anhaͤlt. 1. Die höhere Bürgerschule zu Bernburg, 2 . Realklassen des Herzoglichen Somassune öthen. X. Fürstenthum s—-i Te höhere Bürgerschule zu Arolsen. XlI. Fürstenthum Reuß ältere Linie. Die Real-Abtheilung der höheren Bürgerschule zu Ereiz. XlIl. Fürstenthum Lippe. Die Realklassen des Gymnasiums zu Detmold. XIII. Freie und Hansestadt Lübeck. Die höhere Bürgerschule zu Lübeck. XIV. Freie und Hansestadt Hamburg. Die höhere Bürgerschule zu Hamburg. bb. Andere Lehranstalten. I. Königreich Preußen. Provinz Hessen-Nassau. 1 Die Städtische Handelsschule zu Frankfurt a. n, 2 Gerwerbeschule daselbst. II. Königreich Bapyern. e Andustrieschule zu Augsburg, - Kaiserslautern, Central= Thierarzueischule zu München, .Die 3 i 4. die Städtische Handehue daselbst, 5. Industrieschule daselbst, 6. - zu 1 Nürnberg 7. Stödtische Handelsschule defelös. S. landwirthschaftliche Genlralschule zu Wei- henstephan. III. Königreich Sachsen. l Die höhere Handels- Lehranstalt zu Lhemnih, 2 - Dresden, z. " öffentliche - Leipzig. b. Brivat-TCehranstalten. ) I. Königreich Preußen. Provinz Westpreußen. Die Handels-Akademie zu Danzig. Provinz Brandenburg. andelsschule zu Berlin, iktoria-Institut des Dr. Siebert (früher Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M. Provinz Posen. Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarz- bach zu Ostrowo bei Filehne. ". Die das Provinz Schlesien. 5. Die Handelsschule des Dr. Steinhaus zu Breslau, 6. das Pädagogium zu Niesly. Provinz Hessen-Nassau. 7. Das Schenk'sche Lehr= und Erziehungs-Institut zu Friedrichsdorf bei Homburg. Rheinprovinz. 8. Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Kortegarn zu Bonn. +) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiums zu Niesky (I. 6.), drien Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohlbe- stndenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aussichtsbehörde genehmigt ist. 3