88 & 10. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mitwoch den 23. Avril 1879. Inhalt. Belanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend die Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Auostellung gültiger Fegnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 9. April 1879. — Verfügung des Steuerkollegiums, betressend die Umlage der Grund-, Gesäll-, Gebände= und Gewerbesteuer für das Etatls= . 1.«.stpkicik17-.s , --..»» jahr — Vom 15. April 1879. tekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegowesene, betreffend die Ergänzung und be- richtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstallen, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 9. April 1879. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 13 des Centralblattes für das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 25. März 1879, betreffend die Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Mili- tärdienst berechtigt sind, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 9. April 1879. Der Staatsminister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements: Sick. Wundt.