106 Verichtigung. In dem in Rro. 4 des Regierungsblattes von 1879 veröffentlichten Verzeichniß der höheren Lehr anstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, ist auf Seite 29 III. unter 9 und 10 statt Realschule ze Ravensburg und Tübingen zu setzen: Realanstalt zu Ravensburg und Tübingen. Die am 29. April 1879 zu Berlin ausgegebene Nro. 12 des Reichsgesetzblattes enthält: Verordnung, betreffend die Taggelder, die Fahrkosten und die Umzugskosten der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten. Vom 23. April 1879. Verordnung, betreffend den Urlaub der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten und deren Stell vertretung. Vom 23. April 1879. ####dus#s ###-——Nä— Gedruckt bei G. Hasselbrink Chr. Scheufele.)