170 Nummer: Formular A. (Wappen) Königreich Württemberg. Kreis NZ. — 2P(7 Heimatschein. Die umntereiche Stelle bescheinigt hiedurch, daß (Vor= und Zuname, Stand und Wohnort) geboren zu (Oi der Geburt) am .(zeit der Geburt) . welcher (e) sich außerhalb des Deutschen Neichs aufzuhalten beabsichtigt, die Württembergische Staatsangehörigkeit durch (Begründung der Staaksangehörigkeit z. B. Abstammung, Ausnahme), besitzt. Dieser Heimatschein ist nur auf die Dauer von . Jahren giltig. Pässe oder sonstige Reisepapiere werden durch diesen Heimatschein nicht ersetzt. Gegebn dgggg .n den Königliches Oberamt. (L. S.) Gesehen Stuttgart den ....... Im Auftrag des Staatministers des Innern: Der Kanzleidirektor: Gesehen Stuttgart den Im Auftrag des Staatsminsters der auswärtigen Angelegenheiten: Der Kanzleidirektor: