463 Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. a. Gymnasten. Könitgreich Preußen. Provinz Schlesien. Das Gymnasium zu Kreuzburg (bisher sr B. a. I. 9 des Verzeichnisses vom 8. Jannar b. Realschulen erster Ordnung. l. Großberzagthem Mecklenburg= II. Elsaß-Lothringen. Schw Das Real-Gymnasium zu Gebweiler (bisher Real- Die Realschule zu Rostock (bisher höhere Bürger- Progymnasium, B. c. IX. 4 ebenda). schule, B. c. III. ebenda). 4 B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. a. Progymnasten. 1I. Königreich Preußen. Rheinprovinz. Provinz Östpreußen. I ; Das Proghmnasium zu r 1. Das Progymnasium zu Lötzen. 6. "Q ECuskirchen. I Provinz Westpreußen. II. Königreich Württemberg. 2. Das Progymnasium zu Löbau. 5 I. Das Lyzeum zu g Gheähr **J . -Emgcnittsberettt Provinz Hannover. lIlII. 1 und 3 des Verzecchu. 3. Das Progymnasium zu Münden (verbunden mit ses vom 8. Januar dieses der höheren Bürgerschule daselbst). T Jahrs S. 42). *) Progymnasien mit der Besugniß, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwiIlligen Militärdienst auch ihren von der Theilnahme am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theil- genommen und entweder die Oberklasse (Sekunda) absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.