71 41. Negierungs-Blatt für das n Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 5. November 1879. Inhalt. Verfüaung des Ministeriums des Innern, betressend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für die Oberamts-= bezirke Cannstatt, Gaildorf, Geislingen, Gmünd und Tübingen. Vom 3. November 1879. Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für die Oberamtebezirke Cannstatt, Gaildorf, Geieolingen, Gmünd und Tübingen. Vom 3. November 1879. Da in den Oberamtsbezirken Cannstatt, Gaildorf, Geislingen, Gmünd und Tü- bingen in Folge Mandatsniederlegung der bisherigen Abgeordneten beziehungsweise Beför- derung derselben auf ein höheres Amt die Abgeordnetenmandate erledigt sind, wird auf Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät die Vornahme von Neuwahlen für diese Oberamtsbezirke angeordnet und Nachstehendes verfügt: 1) Die örtlichen Kommissionen für Eutwerfung und Fortführung der Wählerlisten ha- ben unverweilt für Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen. Hiebei sind diejenigen Wahlberechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohn- sitzes oder ihres nicht blos vorübergehenden Aufenthalts direkte Staatssteuer, Wohn- oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen, da- gegen in Gemäßheit des §. 49 Abs. 1 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 die zum aktiven Heere gehörigen Militärpersonen mit Ausnahme der Militärbeamten hie- von auszuschließen.