487 Jormular III. (Urkunde über die Pflichtigkeit zum Koftenersatz.) Dem zu. verurtheilten .. . ...,... ....... kann eine Verpflichtung zu Leistung eines Ersatzes für die Kosten der Strafvollstreckung nicht auferlegt werden. oder: Für den zu. verurtheilten ist der Betrag des für die Kosten der Strafvollstreckung zu leistenden Ersatzes auf für das Jahr festgesetzt worden, welcher bei zu erheben ist. den