1 X 1. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 7. Januar 1880. Inhalt. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande. Vom 29. Dezember 1879. — Be- kanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betresfend den Handels= und Zollvertrag mit der Schweiz. Vom 29. Dezember 1879. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betref- fend den Handels= und Schifffahrtsvertrag mit Italien. Vom 29. Dezember 1879. — Bekanntmachung des Mi- nisteriums des Innern, betreffend die Zulassung zu den pharmazeutischen Prüfungen. Vom 29. Dezember 1879. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. Vom 26. Dezember 1879. Hekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Statistik des Waareuverkehrs des deutschen Sollgebiets mit dem Auslande. Vom 29. Dezember 1870. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 19. d. M. zu Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande (Reg. Blatt S. 488), wird in Nachstehendem das durch Bundesrathsbe- schluß vom 16. d. M. festgestellte statistische Waarenverzeichniß, welches das Nähere über die Classifikation und Maßstäbe der Waaren für die statistischen Anmeldungen bestimmt, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 29. Dezember 1879. Sick. Renner.