16 — verzeichniß Hinweis Abweichungen gegen die Tarasa S Waaren Zeich iß auf die Spalten 1 und 2 . saß für de Abtheilungen für die (in Prozenten des r Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Ein fuhr. Bruttogewichts.) 1. 2. J I 4. 5 — 238. 239. 240. 241. 242. 243. .Tafel-(Fenster-) und Spiegelglas, belegtes Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Gepreßtes, geschliffenes, polirtes, abgerie- 10. Glas und Glaswaaren. Grünes und anderes naturfarbiges ge- meines Hohlglas (Glasgeschirr), weder gepreßt, noch geschliffen, noch abgerieben, auch mit ordinärer Beflechtung von Weiden, Binsen, Stroh oder Rohr. Glasmasse; rohes optisches Glas (Flint-, Kronglas); rohe gerippte Gußplatten (Dachglas); Email und Glasurmasse; Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlen- bereitung und Kunstglasbläserei ge- braucht werden. Weißes Hohlglas, ungemustertest unge- schliffenes, unabgeriebenes, ungepreßtes, oder nur mit abgeschliffenen oder ein- geriebenen Stöpseln, Böden oder Rän- ern. Fenster= und Tafelglas in seiner natür- lichen Farbe (grün, halb und ganz weiß), ungeschliffen, ungemustert. Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes. Tafel-(Fenster-) und Spiegelglas, geschlif- fenes, polirtes, gemustertes, mattes, auch farbiges, mit Ausnahme des be- legten. aller Art. Glasknöpfe, auch gefärbte; massives weißes Glas, nicht besonders benanntes. benes, geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas, soweit nicht unter Nr. 243, 244 und 248 enthalten. 10 a 10 à 10 b 10 c 1 10 12 10 r 3 10 d 1 10 42 10 4 2 10 e 10 e 238. 240. Fenster= und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und ganz weiß), Whts unge- mustert: wenn die einfache Höhe und die einfache Breite zusammen be- tragen: 241 à. —;: bis 120 cm. 241 b. —;: über 120 bis 200 cm. 241 c. —: über 200 cm. 242. 243. 244. 246.. 20Ffs. u. Kst. 6- 23 Fss. u. Kst. R 23 Fsf. u. 13 ul Aü. 23 Fss. u. Kst. 20 Ffss. u. Kst. 4 Fss. u. Kst. S. Zolltarif. 1