17 tes, ungeschliffenes, unabgeriebenes, unbemaltes, ungepreßtes oder nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen Stöp- seln, Böden und Rändern. 11. Haare von Pferden und HPferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, ge- färbt, auch in Lockenform gelegt, ge- sponnen. Borsten. DOeltücher. Rohe Beitfedern. Geflechte von Pferdehaaren; Gewebe, auch mit anderen Gespinnsten gemischt, so- fern mindestens die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Pferdehaaren besteht. . IMenschenhaare, roh oder in der unter Nr. 251 bezeichneten weiteren Bear— beitung. Perrückenmacher- und andere Arbeiten aus Haaren und Haarimitationen. Schreibfedern (Federspulen), rohe; nicht weiter zugerichtete Schmuckfedern. Schreibfedern, gezogen; Bettfedern ge- reinigt und zugerichtet. Zuugerichtete Schmuckfedern. Menschen, sowie Waaren darau 251.. 11 à 11 11 11 11 □ 11 c 11 q 11 e 11 g s aarenverzeichni Hinweis Abweichungen gegen die Tarasa S 26 für * chniß auf die Spalten 1 und 2 Z sab S Abtheilungen für die lin Prozenten des S Ansfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts.) 1. 2. 3. 4. 5 247.|Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmez, e Anmerf.47. 23 Fss. u. Kst. Glastropfen, auch gefärbt. 13 248.] Farbiges Glas (mit Ausnahme des unter 10 f 248. Nr. 238, 239, 243, 245 und 247 enthaltenen); bemaltes, vergoldetes oder versilbertes Glas. * 249. Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne 10 f 249. Fassung; Glaswaaren und Emailwaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 s Zolltarif. des Zolltarifs fallen. 250.|Milchglas und Alabasterglas, ungemuster!0 f Anmerk. 250 l s;FedcrnundBorsten. S. Zolltarif. 20 Kst. 11 Kb. 9Bl. S. Zolltarif.