37 Tarasatz Hinwei Abweichnngen gegen die . aarenver inweis r gen 9 6| 7 zeichniß auf die Spalten 1 und 2 . E für die Abtheilungen für die (in Prozenten des S Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts.) 1. 2. 3. 4. 5. 503.|Gezwirnte Seide. 30 à 503 a. Ungefärbte gezwirnte Floret- seide. is Fss. u. Kst. 30 d 503 b. Zwirn aus Rohseide (Näh-9 Bll. « seide, Knopflochseide u. s. w.), 2 auch Zolltarif. gefärbt und ungefärbt. 504. Seide und Floretseide, gefärbt; Lacets. 30 c 504. . 505.Zeugwaaren,auchTücherundShawls 30 e 505. von reiner Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden. 506.Seidene Strumpfwaaren. 30 e 506. 507.|Seidene Posamentier= und Knopfmacher- 30 e 507. waaren. 508.Spitzen, Blonden, Stickereien, ganz oder 30 e 508 a. Spitzen, Blonden und Sticke- theilweise aus Seide, und seidene Tülle. reien, ganz oder theilweise aus Seide. 30 c Anmerk.508 b. Seidentülle, roh oder ge- färbt, ungemustert. 509.] Seidenwaaren, gemischt mit anderen 30 e 509. Spinnmaterialien, und zugleich in Ver- bindung mit Metallfäden. 510.] Zeugwaaren aus Seide oder Floretseide 30 t 510. in Verbindung mit Baumwolle, soweit sie nicht unter Nr. 509 fallen. S. Zolltarif. 511. Zeugwaaren aus Seide oder Floretseide 30 f 511. in Verbindung mit Leinen, Wolle oder anderen enimal chen odervegetabilischen Spinnstoffen, soweit sie nicht unter Nr. 509 fallen. 512. Halbseidene Strumpfwaaren, nicht unter 30 f 512. Nr. 509 fallend. 513.|Halbseidene Posamentier= und Knopf- 30 f 513. macherwaaren, nicht unter Nr. 509 fallend. 514.| Ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnst 30 Anmerk. 1 514. von Seidenabfällen, welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preßtüchern, Putzlappen verwendet werden, auch in Verbindung mit an- deren Spinnmaterialien oder einzelnen gefärbten Fäden.