57 b) die externe Klinik, für Hausthiere mit Ausnahme der Pferde, mittelst Besuches in den Ställen der Besitzer, (ambulatorische Klinik), 5) die für den Bedarf der Anstalt eingerichtete Apotheke, 6) die Beschlagschmiede. Außerdem werden von den Lehrern mit den Studirenden theils die betreffenden öffentlichen Sammlungen und Institute, z. B. für den zoologischen Unter- richt das Staats-Naturalienkabinet benützt, theils Erkursionen nach auswärts vorgenommen, letztere z. B. für Zwecke des botanischen Unterrichts, zu Besichtigung von Gestüten 2c. §. 8. Mit dem Lehrauftrag für ein bestimmtes Fach ist der Regel nach von selbst auch der Auftrag zu Ueberwachung der darauf bezüglichen Sammlungen, sowie zu Leitung des betreffenden praktischen Instituts verbunden. Ueber die Verwaltung der Schulbibliothek wird im einzelnen Falle besondere Be- stimmung getroffen. S. 9. Das Nähere über den Anfang und Schluß der Studiensemester, sowie über die an der Schule stattfindenden Ferien wird besonders bestimmt. Während sämmtlicher Ferien an der Schule geht die Behandlung kranker Thiere in der Anstalt, sowie der Betrieb der Beschlagschmiede ununterbrochen fort. III. Von den Studirenden. S. 10. Die Studirenden der K. Töhierarzneischule sind entweder ordentliche, wenn sie zum Zwecke des thierärztlichen Fachstudiums ausgenommen, oder außerordentliche (Hospitanten), wenn sie nur für einzelne Fächer zum Besuche der Thierarzneischule zu- gelassen werden. S. 11. Die Aufnahme von Studirenden, welche das Studium der Thierheilkunde erst be- ginnen, findet in der Regel nur zum Beginn des Wintersemesters statt. In der Zwischenzeit wird eine Aufnahme nur aus besonderen Gründen verfügt.