170 die seiner Zeit in den Anlagen zu den Verfügungen vom 12. September 1871 (Reg. Blatt S. 213 ff.) und vom 26. Juli 1875 (Reg. Blatt S. 417 ff.) veröffentlichten. Ein Wie- derabdruck derselben kann daher an dieser Stelle unterbleiben. Das statistisch-topographische Bureau wird diese Formulare und die Instruktion für die Zähler in der den Beschlüssen des Bundesraths vom 29. Mai d. J. entsprechenden Fassung und in der dem voraussichtlichen Bedarf jeder Gemeinde genügenden Zahl bald- möglichst an die Oberämter versenden. Stuttgart, den 19. Juni 1880. Für den Staatsminister des Innern: Der Staatsminister der Finanzen: Bätzner. Renner.