194 Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. Vom 30. Juli 1880. In Folge der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Kißlegg-Wangen ist an der Sta- tion Ratzenried zur Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegen- stände, welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer oder Ueber- gangssteuer unterliegen, ein Grenzsteueramt errichtet worden. Stuttgart, den 30. Juli 1880. Für den Staatsminister: Rueff. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)