195 &21. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. ——r-Gt, Ausgegeben Stuttgart Montag den 4. Oktober 1880. Inhalt. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Rettungsanstalt St. Conradihaus in Schelklingen. Vom 10. September 1880. — Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Bekanntmachung der Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875. Vom 18. September 1880. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Wahlen zu den Handels= und Gewerbekammern. Vom 29. September 1880. — Ver- fügung des Finanzministeriums, brtreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts. Vom 13. August 1880. — — —— — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Rettungsanstalt St. Tonradihans in Schelklingen. Vom 10. September 1880. Vermöge Hoöchster Entschließung vom 6. September d. J. haben Seine König- liche Majestät der katholischen Rettungsanstalt für ältere Knaben St. Conradihaus in Schelklingen, Oberamts Blaubeuren, die juristische Persönlichkeit auf Grund der vorgelegten Statuten gnädigst verliehen. Stuttgart, den 10. September 1880. Für den Staatsminister: Jäger. Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Gekanntmachung der Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875. Vom 18. September 1880. Nachdem die Kaiserliche Genehmigung zu den Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875 in dem Centralblatt für das Deutsche Reich