204 pflichtung ausdrücklich befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist bei dem Bezirks-Feldwe- bel, in dessen Kontrole sie stehen oder bei demjenigen der nächsten Landwehr-Kompagnie sofort zu melden. 19. Dieser Paß dient Inhaber allen Militär= und Civilbehörden gegenüber als Ausweis. Wer denselben verliert, hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder schriftlich die Ausstellung eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 Pf. zu vergüten. Ort, den gen 118 . . Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der ten Infanterie-Brigade. Der Miltär-Vorsitzende. u. Der Civilvorsitzende. Kommando-Behörde, welche Zusätze einträgt. Zusätze zu den Personal-Notizen. Datum. (Strafen, Uebungen und Einberufungen, Führung 2c.) Meldungen 2c. Schema 7. Anmerkung 2 ist hinter „Waffengattung“ zu setzen „und Uebungspflichtigkeit". Schema 13. Die Anmerkung erhält folgenden Zusatz: Die als übungspflichtig bezeichneten ErsatzReseroisten 1. Klasse sind mit ro- then Zahlen über den schwarzen Zahlen in der Rubrik 13 derart zu verzeichnen, daß sie in letzteren mit enthalten sind, Tweiter Theil. Kontrol-Ordnung. Im §. 5. 2 ist einzuschalten vor C: I) die zu den Friedensübungen einberufenen Ersatz-Reservisten 1. Klasse von dem Tage, zu welchem sie einberufen sind, bis zum Ablauf des Tages ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienst. « Vor dem letzten Alinea ist zuzusetzen: N. z. R. M.G. Art. I. S. 3. s. Im 8. 10. 5 Alinea 2 ist „erfolgtem Umzuge“ zu streichen und dafür zu setzen: „erfolgter Abmeldung“. n 8. 11.4 ist im 1. Alinea zu streichen „in der Regel“, deßgleichen das 2. Alinea zu streichen und dafür zu setzen: « Zu ersteren werden die Mannschaften der Landwehr herangezogen. Landwehr-Mannschaften, welche im Herbst zum Landsturm übergeführt werden (E. O. §. 12.) sind behufs Beorderung zu den Herbst-Kontrol-Versammlungen von