11. 12. 13. §. 23. 207 Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung folgender Papiere a) des Ersatz-Reserve-Passes, b) eines polizeilich beglaubigten Attestes über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit des Ersatz-Refervisten bezw. seines Vaters oder Vormunds zur Tragung der Rosten für die Bekleidung, Ausrüstung und Verpflegung während der ersten ebung, I) eines durch die Polizei-Obrigkeit ausgestellten Unbescholtenheits-Zeugnisses, spätestens 14 Tage nach der Ueberweisung zur Ersatz-Reserve dem Landwehr-Bezirks- Kommando einzusenden. Auch ist die wissenschaftliche Befähigung entweder durch Vorlage eines Berech- tigungsscheins zum einjährig-freiwilligen Dienst nachzuweisen, oder durch Vorlage ei- nes den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst führenden Schulzeugnisses, Die Prüfung der vorgelegten Papiere erfolgt durch den Landwehr-Bezirks-Komman- deur nach Maßgabe der im §. 90 der E. O. niedergelegten Grundsätze, und ertheilt derselbe, sofern er kein Bedenken hat, unter Eintragung auf den Ersatz-Reserve-Schein die nur für das Kalenderjahr der Ueberweisung zulässige Berechtigung. Auf Be- schwerden gegen den ablehnenden Bescheid des Landwehr-Bezirks-Kommandeurs ent- scheidet die Ober-Ersatz-Kommission. E. O. 8. 2. 4. Der Tag der Wiederaushändigung des Ersatz-Reserve-Passes ist auf demselben zu vermerken. · Uebungspflichtige ErsetzReseristen unterstehen in Bezug auf Auswanderungs-Erlaub- niß, Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, Befolgung des Einberufungsbefehls sowie als Angehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten und Wehrleute geltenden Vorschriften (§. 7. u und 1.). N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. 8. Die Einberufung für die erste Uebung ist mit Aushändigung des Ersatz-Reserve- Passes als erfolgt anzusehen, in anderen Fällen gilt dieselbe als erfolgt, nachdem die Gestellungs-Ordre ausgehändigt, oder eine öffentliche Aufforderung zur Gestellung ergangen ist. #s und ist zu streichen und dafür zu setzen: Die Zurückstellung des zum Waffendienst nicht heranzuziehenden Eisenbahn-Personals ist im Oktober j. J. unter Uebersendung einer „Namen, Militär-Charge, Waffengat- tung, Jahresklasse und Aufenthaltsort“ angebenden Gesammt-Liste und einer Beschei- nigung über die Anstellung im Eisenbahn-Dienst für jeden einzelnen nach Schema C, durch die Bahnverwaltungen bei den Landwehr-Bezirks-Kommandos zu beantragen. Die verfügte Zurückstellung wird auf dieser Bescheinigung vermerkt und hat bis zum 1. Dezember des nächsten Jahres Gültigkeit. Die Bescheinigung geht demnächst an die Bahnverwaltung zurück. Scheme