216 Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — deßgleichen Namhaftmachung einer provisorisch berechtigten Anstalt; — Erlöschen der Berechtigung einiger Anstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 13. Oktober 1880. Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister: Sick. Wundt. Bekanntmachung. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. März d. J. (S. 134) wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 8. 90 Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eckl. Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. a. Gymnasien. I. Königreich Preußen. « lll.GroßherzogthumHessem * robinz Brandenburg. Das Gymnasium (Fridericianum) zu Laubach (bis- Das Gymnasium zu Eberswalde. her Progymnasium, B. a. IV. ebenda). II. Königreich Bayern. . Das Neue Gymnasium zu Regensburg (bisher IV. Elsaß-Cothringen. Real-Gymnasium, A. b. II. 4 des Verzeichnisses Das bischöfliche Gymnasium (Knabenseminar) zu vom 24. März d. J. S. 134)°) Montigny bei Metz. 1) Dem unter A. a. II. 26 des Verzeichnisses vom 24. März d. J. aufgeführten Gymnasium zu Regensbur ist die Bezeichnung „Altes Gymnasium“ beigelegt worden. "6 iinas 1 "6 9