218 Rheinprovinz. II. Großherzogthum Baden. ä4. Die höhere Bürgerschule (Gewerbeschule) zu 1. Die Real-Abtheilung des Progymnasiums zu Barmen (bisher unter D. I. 14. ebenda). Durlach. 2. Die höhere Bürgerschule zu Pforzheim. Bekanntmachung. Der Landwirthschaftsschule zu Samter (Fraustadt) in Preußen ist provisorisch gestattet worden, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs- Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung bestanden haben. Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. Bekanntmachung. Die dem Progymnasium zu Pfor zheim (Verzeichniß vom 24. März 1880, Cen- tral-Blatt S. 134 unter B. a. III. 4) ertheilte Befugniß zur Ausstellung von Zeug- nissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst an die von der Theilnahme am Unterrichte in der griechi schen Sprache dispensirten Schüler ist erloschen. Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. t) Die mit einem J bezeichneten höheren Bürgerschulen haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.