235 Nicht mehr zur ersten Aichung, jedoch zur Wiederholung der Aichung sind bis auf weiteres zuzulassen: 1. Alkoholometer und Thermo-Alkoholometer, deren Alkoholometer-Skale mehr als 60 Prozente umfaßt, sowie Normal-Instrumente dieser Gattung, deren Alkoholometer- Skale mehr als 40 Prozente umfaßt; 2. Normal-Alkoholometer und Normal-Thermo-Alkoholometer, bei welchen die Größe der Prozentintervalle zwar weniger als 3 mm, aber nirgends weniger als 2 mm beträgt. Berlin, den 6. September 1880. Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. Foerster. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)