241 Alkoholometer und Thermometer. A. B. C. D. », für die Prüfung für die Prüfung für die Er- für die jje einer Stelle derje einer Stelle dermittelung Aichung' Thermometer- Alkoholometer- des skale skale Gewichts 39 3 19 39 Gewöhnliche Thermo-Alkoholometer. 1 — 5 — 101 — 10 Normal-Thermo-Alkoholometer 2 — 10 — 25 — 10 Die in jedem Falle zu erhebenden Gebühren berechnen sich nach Maßgabe der wirklich aus- geführten Prüfungsarbeiten. Für die Aichung eines Instruments, welche die Prüfung der Alkoholometer= und der Ther- mometerskale an je 5 Stellen, die Ermittelung des Gewichts und die Stempelung umfaßt, sind lediglich die Sätze der Kolumne A zu erheben. Wenn jedoch die Prüfung auf mehr als 5 Stellen einer Skale hat ausgedehnt werden müssen, tritt für jede zusätzliche Prüfung eine Zuschlagsge- bühr zu A hinzu, welche nach Kolumne B bezw. C zu berechnen ist. Soobald der Prüfung des Instruments eine Stempelung desselben nicht folgt, sind ausschließ- lich die Sätze der Kolumne B, C und D in Ansatz zu bringen. Für Verabfolgung einer gestempelten Reduktionstabelle sind 15 .# zu berechnen. Uebergangsbestimmungen. Bei der gesonderten Vorlage von Thermometern und Alkoholometern sind zu berechnen für die Aichung eines gewöhnlichen Alkoholometes Thermometers für gewöhnliche Alkoholometer. — Normal-Alkoholometes 109960 Thermometers für Normal-Alkoholometer I%00# Für bloße Prüfung ohne Stempelung oder zusätzliche Prüfungen, sowie für Gewichts- ermittelungen treten die oben in den Kolumnen B, C, D enthaltenen Sätze ein. Berlin, den 3. Dezember 1880. Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission: Foerster. 0½8 ⁊* 0%% *