4 Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 1. 2. 3. 4. Lau- fende wem? bei Pfändung Bemerkungen. Nro. A. des Diensteinkommens 2 der Offiziere bei dem Pionierbataillon Nro. 13. Zu Ziffer 4—6. 3 Auditeure, Bezüglich des Garnison- 4 des Generalarztes und des bei diesem fun-e der #are girenden Assistenzarztes, der Garnison-üster, sowie des Platz- ärzte, sowie des Korpsstabsapothekers, majorsder Festungllm 5E der Garnisonpfarrer und Garnisonküster in —W hothe 33. Absicht auf ihre Bezüge aus Militärfonds, Reuung anui 8 IVv# 6 der Platzmajore, % Armeekorps in Carls- 7 des Korpsroßarztes beim Generalkommando,“n zu erfolhen. 8 der Militär-Intendantur-Beamten mit Aus-Wegen des Mili- nahme des Militär-Intendanten, tär-Intendanten 9 der Beamten der Magazinverwaltungen, s. A. III; ebenso 10|der Beamten des Montirungsdepots, wegen der Beam- 11|der Beamten der Garnisonverwaltungen, ten des Kriegs- 12 der Militärbaubeamten, zahlamts. 13|der Beamten der Garnisonlazarethe, 14•es Lehrers bei der Garnisonschule zu Hohen- , asperg. III.]Dem Kriegsministe- sämmtlicher übrigen unter den Nummern rium. A. 1 und II nicht inbegriffenen Offiziere und Beamten der Militär-Verwaltung. B. der Pension und des sonstigen aus Militärfonds fließenden Ein- kommens. Dem Kriegsministee-“]Der sämmtlichen mit Pension zur Dispo- rium. sition gestellten Offiziere und Militär- ## beamten, der sämmtlichen auf Inaktivitätsgehalt oder artegeld gesetzten Offiziere und Be- amten der Militärverwaltung, 3 Der sämmtlichen mit Pension Hinzlich ver- abschiedeten Offiziere und Militärverwaltung. eamten der