6 Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen 1. 2. 3. 4. Lau- fende wem Bei Pfändung Bemerkungen. Nro. A. des Diensteinkommens II. Den Militär-Inten--I## # Regiments-Kommandeure, der Kom- danturen des betref- fenden Armee-Korps. S r - — —S 10 11 12 13 14 mandeure der selbständigen. (nicht regi- mentirten) Bataillone,) der Unteroffi- zierschulen und der 1nterif er-Vorschule zu Wellburg, des Direktors der Artillerie- Schießschule, der Chefs der Versuchs- Kompagnie der Artillerie-Prüfungskom- mission, der Großherzoglich hefsischen Train-Kompagnie und der Invaliden- Kompagnien sowie des Bezirkskomman= deurs des Reserve-Landwehr-Regiments (Berlin) Nr. 35. der Auditeure und Militärgerichts-Aktuarien, der Generalärzte und der bei diesen fungi- renden Assistenzärzte, der Garnisonärzte und des Chefarztes des 2. Garnison-La- zareths Berlin, sowie der Korps-Stabs- apotheker,. der Militär-Oberpfarrer, der Dirston und Garnisonpfarrer, sowie der Divisions= und Garnisonküster, der Korps-Roßärzte bei den Generalkom- mandos, der Platzmajore, der Militär-Intendanturbeamten mit Aus- nahme der Militär-Intendanten, der Beamten der Magazinverwaltungen, der Beamten der Montirungsdepots, der Beamten der Garnisonverwaltungen, der Militär-Baubeamten, der Beamten der Garnison-Lazarethe, der Beamten der Korps-Zahlungsstelle des 14. Armee-Korps, der Lehrer bei den Garnisonschulen. Wegen der übrigen Bezirkskomman- deure siehe B 1 der Nachweisung. Wegender Militär- Intendanten fiehe A III. *) Ausgenommen sind indeß die Kommandeure der Pionier- Bataillone, wegen welcher das zu I. in Betreff der Offtziere 5 den Pionler-Bataillonen Gesagte gleiche Anwendung findet.