7 Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen 1. 2. 3. 4. Lau- fende wem? Bei Pfändung Bemerkungen. Nr. A. des Diensteinkommens Ul.)Dem Kriegsministe- sämmtlicher übrigen unter den Nummern rium. Departement für das Invalidenwesen im Kriegsministerium. — 2 Al und II nicht inbegriffenen Offiziere und Beamten der Militärverwaltung. B. der Pension und des sonstigen aus Militärfonds fließenden Einkommens der sämmtlichen mit Pension zur Dispo- sition gestellten Offiziere und Militär= beamten, der sämmtlichen auf Inaktivitätsgehalt oder Wartegeld gesetzten Offiziere und Be- amten der Militärverwaltung, der sämmtlichen mit Pension gänzlich ver- abschiedeten Offiziere und Beamten der Militärverwaltung.