n S# 18 Frk. Rp. Liköre und Branntwein, in Flaschen, auch verfüßte und ver- setzte Liköre in größeren Geschirren per Liter — 40 Weingeist und alle anderen gebrannten geisigen Ceträrke, die auf der Probe ge messen werden können, gleich solchen schweizerischer Herkunft mit 10 Prozent Zuschla Auzern. I. Getränke schweizerischen Ursprungs. Frt. Rp. 1. Wein. per Liter — O.,3 2. Geistige Getranke und gebrannte Waser. „ „ — 14 3. Weingeist „ „ — 28 4. Wein und andere geihige Getranke in dilasccen „Flasche — 21 » ,, » » » „Liter — 28 5. Biere .......... »»—1,« 6. Obstwen ·.. ... »»—2 II. Getränke fremden Ursprungs. 1. Wein, gewöhnlichers . .. per Liter — 10, 2. Luxuswein und gebrannte Waser „ „ 20 3. Weingeist . „ „ — 33% 4. Wein und andere deistige Getrãnle in dlaschen „Flasche — 30 „ „ „ „ „ „ » „Liter — 40 5. Bier, gewöhnliches „ „ 2 f in Flaschen „ Flasche-4 „ „ » .—-— „Liter — 5 » „Doppelfässern .. »»—5 Bemerkung. Weine in Fässern aus dem deutschen Zollgebiet unterliegen ohne Unterschied ei Gebühr von 10,, Rp. per Liter. Ar. Frk. Rp. 1. Weingeist, schweizerischen Ursprungs per Liter — 15 2. fremden Ursprunss „ „ — 20