W Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 20. März 1882. Inhalt. Bekanntmachung des Lastilehr betreffend einen Nachtrag zu dem gräflich von Rechberg'schen Familienfidei- kommiß-Statute. Vom 3. 882. — Versügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend die Unterbringung und e ver von Gefangenen in einer Strafanstalt oder in einem Untersuchungsgefängniß geborenen, sowie der mit ihren Eltern zur Haft gebrachten Kinder. Vom 14. März 1882. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Personlichlett an den Verein für christ- liche Kunst in der evangelischen Kirche von Württemberg. Vom 13. März 1882. — Bekanntmachung der Mini- sterien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betrefsend die Verleihung der jurtstischen Persönlichkeit an den Orben der barmherzigen Schwestern des Sct. Vincenz von Paula mit dem Mutterhause, in Gmünd. Vom 14. Februar 1882. Lekanntmachung des Justizministeriums, betreffend einen Nachtrag zu dem aräflich von Rechberg'schen Familienfideikommiß-Matute. Vom 3. März 1882. Die Agnaten des gräflich von Rechberg'schen Hauses haben in einem vom 12. Januar 1865, beziehungsweise 1. und 7. Februar 1865 und 13. Oktober 1880 datirten Familienvertrage die Bestimmungen des §. 17 des gräflich von Rechberg'schen Familienfideikommiß-Statutes vom Jahre 1828 in Ansehung der nachgelassenen Wittwe theilweise abgeändert. Nachdem das K. Staatsministerium im Vollmachtsnamen Seiner Königlichen Majestät vermöge Entschließung vom 1. I. M. diesem Familienvertrage die landesherr- liche Bestätigung ertheilt hat, so wird solches unter Beziehung auf die Bekanntmachung des Justizministeriums vom 23. September 1829, die gräflich von Rechberg'sche Familien- fideckommiß-Stiftung betreffend (Reg.Blatt Srite 425 ff.), hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 3. März 1882. Faber.