Regierungs--Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. April 1882. Inhalt. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Nußland. Vom 4. April 1882. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betresfend die Berichtigung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. Vom 4. April 1882. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Calwer Verlagsverein. Vom 6. April 1882. — Bekannt- machung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend eine aus dem Nachlaß der verstorbenen Fräulein Bertha Jäger von Tübingen errichtete kirchliche Armenstistung. Vom 8. April 1882. — Berichtigung. Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeuguisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland. Vom 4. April 1882. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 13 des Centralblatts für das Deutsche Reich vom Jahr 1882 erlassene Bekanntmachung vom 29. März 1882, be- treffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, deu 4. April 1882. Hölder. Wundt. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Dezember v. J. (Centralblatt 1881 Seite 474°) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Franz Maßmann zu *) Regierungsblatt von 1882 Seite 13.