175 XXIV. Freie Hanusestadt Bremen. Das Gymnasium zu Bremen. XXV. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Gelehrtenschule des Johanneums zu Hamburg. XXVI. Elsaß-Lothringen. 1. Das Gymnasium zu Buchsweiler, *2. die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Colmar, 3. das Gymnasium zu Hagenau, 4. die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Metz, b. RNealschulen I. Königreich Preußen. +) Provinz Ostpreußen. 1. Die Realschule zu Insterburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), Burgschule zu Königsberg i. Ostpr., .Sitädtische Realschule daselbst, NRaalschule zu Tilsit, . - -Wehlau. Provinz Westpreußen. Die Johannisschule zu Danzig, Petrischule daselbst, Realschule zu Elbing, — "b Thorn (verbunden mit dem Gymnasium daselbst). Provinz Brandenburg. 10. Die Andreasschule zu Berlin, . Dototheenstädtische Realschule daselbst, Falk-Realschule daselbst, 13. . Friedrichs-Realschule daselbst, * Königliche Realschule daselbst, = Koönigstädtische Realschule daselbst, 16.. Luisenstädtische Realschule daselbst, S :25 *8. 9. 6. 7 10. I11. 12. 5. das bischöfliche Gymnasium (Knabenseminar) zu Montigny bei Metz, O„c ymnasium zu Mülhausen i. Els., Saarburg, Saargemünd, dee Gymrasialllassen des Lyzeums zu Straß- burg i. Els., das Protestantische Gymnasium daselbst, . Gymnasium erster Ordnung. die Sophien-Realschule daselbst, 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 2 O□ 31. Raalschule zu Provinz zu Weißenburg, Zabern. Brandenburg, Frankfurt a. d. Oder, Guben (verbunden mit dem Gymnasium das.), Landsberg a. d. Warthe (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), Perleberg, Potsdam, Prenzlau (verbunden mit dem Gymnasium das.), Pommern. Die Realschule zu Colberg (verbunden mit dem Gymnasium das.), Greifswald (verbundenmit dem Gymnasium das.), Friedrich-Wilhelmsschule zu Stettin, .Stiädtische Realschule daselbst, Realschule zu Stralsund. Provinz Posen. 30. Die Realschule zu Bromberg, Fraustadt, +) Nach dem durch die Cirkularverfügung des Kgl. preußischen Ministers der geistl. 2c. Angelegenheiten vom 31. März 1882 publizirten Lehrplane werden die preußischen Realschulen erster Ordnung fortan den Namen „Real- Gymnasien“ führen.