Provinz Schleswig-Holstein. Rheinprovinz. 3. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.) ##5. Die Gewerbeschule zu Saarbrücken. o) II. Königreich Sachsen. Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.) Provinz Westfalen. f4. Die Gewerbeschule zu Bochum. 5) Berlin, den 19. April 1882. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Bosse. Bekanntmachung. Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. Verzeichniß. I. Königreich Preußen. 6. die le Landwirthschaftsschule zu Flensburg, a. Deffentliche Lehranstalten. 77. - Herford, #a01. Die Landwirthschaftsschule zu Bitburg, — 8. - OD Hildesheim, f#2. — Brieg, 19. -- -VLiegnitz, 3. - Cleve, 10. - Lüdinghausen, 4. Oü Dahme, +111. - -Marienburg i. 5. - Eldena, Westpr., 1!) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten-Eintritts- prüsung bestanden haben. Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prüfungsgegenstand. 0) Die unter Nr. 1, 2, 4 und 5 aufgeführten Anstalten dürfen Besähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler ausstellen. welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reise für die Fachklasse erworben haben. ) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Insecransal Kommissar abgebaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1 ½ jährigen) und zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben. 4) Die mit einem J bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.