N 15. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 16. Mai 1882. Inhalt. Königliche Verordnung, betressend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung Vom 9. Mai 1882. Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. Vom 9. Mai 1882. Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen- tritt der vertagten Ständeversammlung auf « Mittwoch den 24. Mai d. J. bestimmt. Wir befehlen, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage zur Er- öffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart versammeln und die unterbrochenen Verhandlungen wieder aufnehmen. Gegeben Genna, den 9. Mai 1882. Karl. Mittnacht. Renner. Geßler. Wundt. Faber. Hoölder. --“ — Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Sheufele).