203 18. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 21. Inni 1882. Inhalt. Gesetz, betressend die König Karl-Stiftung für die Angehörigen der Würtiembergischen Postverwaltung. Vom 11. Juni 1882. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Erlöschung der juristischen Persönlichkeit des Vereins der Buchhändler zu Stuttgart. Vom 8. Juni 1882. — Verfügung des Finanz-= ministeriums, betreffend die Ausstellung von Uebergangsscheinen durch das Grenzsteueramt Mühlacker, Kameral= amts Maulbronn. Vom 6. Juni 1882. EGesetz, betreffend die Sönig Karl-Stistung für die Augehörigen der Württembergischen postoerwaltung. Vom 11. Juni 1882. Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: « Einziger Artikel. Die König Karl-Stiftung für die Angehörigen lder Württembergischen Postver- waltung (Reg. Blatt von 1874 Seite 80 und 165) wird auf die Angehörigen der Würt- tembergischen Post- und Telegraphen-Verwaltung ausgedehnt. Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 11. Juni 1882. Karl. Mittnacht. Renner. Geöler. Wundt. Faber. Hölder.