* 20. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 6. Juli 1882. Inhalt. Gesetz, betressend die Trennung des Weilers Kirschenhardthof von dem Oberamtsbezirk Waiblingen. Vom 6. Juni 1882. — Geseh, betressend Aenderungen des Landtagswahlgesezes vom 26. März 1868. Vom 16. Juni 1882. Eesetz, betreffend die Trennung des Weilers firschenhardthof von dem Oberamtsbezirk Waiblingen. Vom 6. Juni 1882. Karl, ovon Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: Einziger Artikel. Der bisher zum Oberamt Waiblingen gehörige und mit der Gemeinde Hochberg vereinigte Weiler Kirschenhardthof wird von dem Oberamtsbezirk Waiblingen getrennt und dem Oberamtsbezirk Marbach zugetheilt. Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben Stuttgart, den 6. Juni 1882. Karl. Mittnacht. Renner. Geßler. Wundt. Faber. Hoölder.