(Behörde) Nachweisung einer (von) Pakanzlen) in den für Militäranwärter vorbehaltenen Stellen. Anlage G. 5. 6. 7. Die An-Betrag der zu Die Vakanz tritt ein: Bezeichnun Dauer der stelung beseherded .. z getwader . Nähere der Anstel- erfolgt: Kaution und Pr. Bezeichnung herbn. lung 5 aif g * H- « welche an die benszeit, durch Ge- wann? wo? bei welcher der Stelle. Bewerber gebenden— b) auf haltsabzüge Behörde? estellt werden. 1sKün= (gedeckt wer- h 6 Probezeit. digung.] den kann. 1. 2. 8. 4. handen. Bemer- kungen. N., den 1en 18 (Unterschrift.) 264