268 Beilage zu Ziff. 2 der Bestimmungen für Württemberg. Verzeichniß der den Militäranwärtern im Württembergischen Staatsdienst vorbehaltenen) Stellen. I. Bei sämmtlichen Staatsbehörden, mit Ausschluß des Forstdiensts: Die Stellen der Kanzlisten, Kopisten, Tagschreiber, Hilfsschreiber, soweit deren Inhabern lediglich die Besorgung des Schreibwerks und der mit demselben zusammenhängenden Dienstverrichtungen obliegt, mit Ausnahme der Stellen bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, bei den Gesandtschaften und Konsulaten; der Hausverwalter und Hausmeister, Kanzlei-, Bureau-, Kassen-, Magazin-, Bibliothek= und anderer Amtsdiener und Aufwärter, Portiers, Thorwarte, Hausknechte, Hausdiener, Nachtwächter, soweit die Obliegenheiten der Stellen keine technischen Kenntnisse erfordern, mit Ausnahme der Stellen dieser Art bei den Gesandtschaften und Konsulaten und unter den hienach für einzelne Dienstzweige gegebenen besonderen Bestimmungen. II. In Justiz-Departement: Die Stellen der Gefängnißinspektoren, Hausmeister, Oberaufseher und Aufseher an den Strafanstalten, soweit die Stellen nicht mit An- gehörigen des Landjägerkorps zu besetzen sind, Gefangenwärter bei Gerichtsgefängnissen, Kanzlei= und Schreibgehilfen bei den Verwaltungen der Strafanstalten und bei den Gerichts- gefängnissen, Heilgehilfen bei den Strafanstalten, des Heizers (Maschinenwärters) des Juslizgebäudes, der Zustellungsbeamten, soweit die Stellen nach ihren Einkommensberhältnissen zur Versorgung von Militäranwärtern sich eignen. *.) Die in diesem Verzeichniß aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, soweit bei den einzelnen Kategorien von Stellen elwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.