388 Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. Oktober 1882, betreffend die Ausgabe neuer Reichsstempelmarken, im Nachstehenden zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 8. November 1882. Renner. Auf Grund des Bundesrathsbeschlusses vom 10. März d. J. (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 107) ist die Herstellung anderweiter Marken zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe nach dem Gesetz vom 1. Juli v. J. (Reichs-Gesetzblatt Seite 185) diesseits angeordnet worden. Die neuen Marken, deren Grundfarbe bei den Marken zu 20 Pfennig grün, bei denjenigen zu 1 Mark rothbraun ist, sind 24 mm hoch und 30 mm breit. Die innere Fläche der Marken enthält einen guillochirten Untergrund mit dem Reichsadler. Außer- dem befindet sich in derselben ein zur Aufnahme des Datums der Verwendung bestimmter Vordruck. In der Einfassung der Marken tritt rechts und links die Zahl „20“ bezw. „1“ in weißer Farbe hervor. Die obere Leiste der Einfassung enthält die Inschrift „REICHS# SLTENPEL-ABGABE“, bie untere die Werthbezeichnung „ZWANZIG PFENNIG“ bezw. „ElNE XMARK‘ in der Farbe der Marke auf weißem Grunde. Mit der Ausgabe dieser Marken wird nach Aufräumung der Bestände an den betreffenden Sorten der nach der Bestimmung unter Ziffer 10 der Ausführungs- vorschriften zum vorbezeichneten Gesetz (Centralblatt für das Deutsche Reich 1881 Seite 283) hergestellten Marken begonnen werden. Die Anordnungen unter Ziffer 1 und 19 der bezeichneten Ausführungsvorschriften über den Debit und das Verfahren bei Erstattung verdorbener Marken, sowie die Bestim- mungen unter Ziffer 10 daselbst hinsichtlich der Art der Verwendung der Marken finden auf die neuen Reichsstempelmarken ebenmäßig Anwendung. Neben den neuen dürfen auch die nach dem bisherigen Muster hergestellten Reichsstempelmarken zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe weiter verwendet werden. Berlin, den 31. Oktober 1882. Der Reichskanzler. In Vertretung: Burchard. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).