444 2) Die Heizung muß in einem geschlossenen feuerfesten Raume eingerichtet und der Feuerkanal (Dörrschlauch) mit mindestens 25 cm dicken Wänden in durchaus feuersicherer Weise aufgeführt werden. Wo derselbe nicht die feuerfeste Unterlage der Dörre durch- dringt, sondern seitwärts durch Gebälke geführt wird, muß er mindestens 35 cm von allem Holzwerk abstehen. 3) Der Dampf der Malzdörre ist in einem den Vorschriften für den Kaminbau entsprechenden feuerfesten Schlauche abzuleiten, welcher an seinem untersten Theile mit einer jederzeit und sicher zu handhabenden eisernen Falle oder Schiebervorrichtung ver- sehen sein muß. 4) Wird der zum Dörren des Malzes bestimmte Rauch offen durch das Malz geleitet, so sind Feuerstelle und Nauchzüge so anzulegen, daß von denselben kein Feuer zum Malz gelangen kann, auch sind die Rauchzüge in solcher Weite herzustellen, daß sie leicht gereinigt werden können. 5) Geschieht dagegen das Dörren mittelst geschlossener Leitungen unter dem Dörr- boden, so müssen diese aus dichten eisernen Röhren bestehen, welche oben mit Gräten ver- sehen und auch im Uebrigen so eingerichtet sind, daß die vom Malz abfallenden Keime nicht darauf liegen bleiben und ihre vollständige Reinigung und Besichtigung leicht möglich sst. Zu dem letzteren Zwecke ist auch der Raum unter der Dörr-Fläche, in welchem die Röhrenleitung sich befindet, wenigstens 1,5 m hoch herzustellen. Die Röhren sind auf eine vom Nost der Feuerstelle aus gemessene Länge von Gm aus Gußeisen oder aus Eisenblech, von dem 1 um wenigstens 24 kg wiegt, auf die Länge von weiteren Gm aber aus Eisenblech, wovon 1 um wenigstens 15 kg wiegt und im Uebrigen aus Eisenblech anzufertigen, wovon 1 qm wenigstens 9 kg wiegt. Bei ihrer Einmündung in die Malzdörre müssen sie, insoweit sie vom Nost der Feuerstelle weniger als 1,75 m entfernt sind, mit einem Mauermantel umgeben, bis zu 8,5 m Entfernung vom Noste aber mit dachförmigen Schutzdeckeln von Eisenblech in einigem Abstand von den Röhren überdeckt werden. Die einzelnen Theile der Röhrenleitung müssen wenigstens 4,5 cm ineinandergreifen, und mittelst Haften, Nieten oder Schrauben gegen das Auseinanderweichen gesichert werden, was namentlich in den bogenförmigen Windungen sorgfältig einzuhalten ist. Außerdem sind die Fugen mit Lehm sorgfältig zu verstreichen. Bei dem Austritt der Röhren aus dem Dörr-Gelaß ist eine leicht zu hand-