494 Fürstenthum Lippe: Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte zu Detmold; Freie und Bansestadt Kübeck: Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte zu Lübeck; Freie Bansestadt Premen: Der Amtsanwalt bei dem Amtsgerichte Bremen; Freie und Hansestadt Hamburg: die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte zu Hamburg; Elsaß-Kothringen: die Gerichtsschreibereien der Landgerichte. Stuttgart, den 19. Dezember 1882. Faber. Verichtigung. In der in Nro. 25 des Regierungsblatts veröffentlichten Verfügung vom 18. September 1882, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile, ist auf Seite 301 Zeile 15 von unten anstatt „Königreich“ zu setzen „Kaiserreich.“ Gedruckt bei G. Sasselbrint Ebr Söeufelo)