Psonnig. Für das Streichen eines Pflasters bis zu einer Grösse von 100 CQnadratcentimetern incl. des ctwa nothwendigen Erweichens oder Schmelzens .15 Bei grösseren Pflustern vird * je veitere 10 Oundratceni meter berechnet, Für das anzuwendende Zeug werden berechmnet bei Leder oder Seidenzeug für je 100 Quadratcenii- meter . 10 bei Shirting oder Leinwand #ur je oo Quadrateenti. meter 5 Das Bestreichen des Randes mit Helpsuster dark icht * eine besondere Arbeit, sondern nur als eine Vergrösserung des ganzen Pflasters berechmet werden. Pillen, Boli (Pillen für Pferde) und Trochisci. I. Für die Anfertigung und Formation von Pillen incl. der Bestreunungsmittel jeder Art und aller hiezu nöthigen Arbeiten, ausgenommen die Wägungen, für bis zu 30 Stüti J30 lür jede weitere 30 Stück 10 Für das Ueberziehen der Pillen mit, delutine, sovwie lir Ans Versilbern derselben für je 30 Stück 20 Für Vergolden der Pillen für je 30 Stuck ·.. 30 II. Für die Anfertigung und Formation von Boli und 7 chisci incl. der Bestreuungsmittel jeder Art und aller hiezu nöthiger Arbeiten, ausgenommen die Wägungen für 1 oder 2 Stüäüü0ür 30 sfür 3 bis 30 Stücek. 45 sür über 30 Stück. 60 Pulver und Species. Für die Mengung eines seinen Pulvers incl. *** und Signatr . 10 Bei einer Division eder, was gleiewiel nt. bei einer in ver- vielfültigter Dosis erfolgten Verabreichung heiner Pulver werden