M 2. Negierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 3. Februar 1883. Inhalt. Bekanntmachung der Ministerien den Innern und des Kriegswesens, betreffend die Verichtigung der Landwehrbezirks- eintheilung für das Deutsche Reich. Bom 25. Januar 1883. — Bekanntmachung des Finanzministerlums, betrefsend die Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze wegen Erhebung von Keichsstempelabgaben. Vom 17. Januar 1883. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesene, betreffend die gerichtigung der *8 1 hrbezirkerintheilung für das Deutsche Reich. Vom 25. Januar 1883. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Centralblatt für das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 13. Jannar 1883, betreffend die Berichtigung der dem §. 1 des ersten Theils der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 als Anlage 1 beigefügten Landwehrbezirkseintheilung, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 25. Jannar 1883. Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister: Hölder. Wundt. Bekanntmachung. Im Anschlufse an die Bekanntmachung vom 1. April v. J. (Centralblatt 1882 S. 145) wird die dem 8. 1 bes ersten Theils der Wehrordnung vom 28. September 1875 als Anlage 1 bei- gerügte Landwehrbezirkseintheilung (Centralblatt 1875 S. 609—626) in Gemä heit der Dn estimmung im §. 1 Ziffer 6 a. a. O. auf Seite 621 an der einschlägigen Stelle berichtigt, wie olgt: