67 11. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 28. Mai 1883. Inhalt. Königliche Verordnung, betressend Staalsprüfungen im Maschinenfache. Vom 20. Mai 1883. — VBerfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die am Polytechnikum in Stuttgart abzuhaltende mathe- matisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung für Kandidaten des Bau= und des Maschinen-Ingenieursachs. Vom 23. Mai 1883. Königliche Verordunng, betreffend Staatsprüsungen im Maschinenfache. Vom 20. Mai 1883. Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums verordnen und verfügen Wir, wie folgt: S. 1. Die Befähigung zur Anstellung im Staatsdienste in den Fächern des Maschinen- ingenieurwesens ist durch die genügende Erstehung einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung und zweier Staatsprüfungen bedingt. A. Mathematisch-naturwissenschaftliche Verprüfung. g. 2. Diese Prüfung hat hauptsächlich höhere Analysis, angewandte beschreibende Geometrie, technische Mechanik, ferner Physik, Chemie und Geognosie zum Gegenstande. Dieselbe ist