73 F. 17. In den Prüfungszeugnissen werden die Befähigungsstufen nach drei Klassen: Klasse I. (obere), Klasse II. (mittlere), Klasse III. (untere), bezeichnet. Jede Klasse zerfällt in zwei Unterabtheilungen a. und b., wodurch die Annäherung an eine höhere oder niedrigere Klasse ausgedrückt wird. Die Klasse I. Unterabtheilung a. wird nur ausgezeichneten Kandidaten ertheilt. S. 18. Alles Nähere in Beziehung auf die Art und Weise der Vornahme der Prüfungen, sowie hinsichtlich der Feststellung des Prüfungsergebnisses wird durch besondere Prüfungs- instruktionen bestimmt. Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und des Kirchen- und Schulwesens sind mit der Vollziehung der gegenwärtigen Verordnung beauftragt. Gegeben Bebenhausen den 20. Mai 1883. Karl. Mittnacht. Renner. Geßler. Wundt. Faber. Hoölder. Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulweseus, betreffeud die am Polytechulkuum in Stuktgart abzuhaltende mathematisch- naturwissenschaftliche Vorprüsung für Kandidaten des Bau- und des Maschinen- Ingenieurfachs. Vom 23. Mai 1883. Unter Beziehung auf §. 2 Abs. 2 der K. Verordnung vom 22. Juni 1876, betreffend Abänderungen der K. Verordnung vom 4. November 1872 über die Staatsprüfungen im Baufache, und auf §. 2 Abs. 3 der K. Verordnung vom 20. Mai d. J., betreffend Staatsprüfungen im Maschinenfache, wird hinsichtlich der von den Kandidaten des Bau-