Prüfungsgegenstände sind: 1) Höhere Analysis: Differential= und Integralrechnung mit Anwendung auf analytische Geometrie. Gewöhnliche und partielle Differential-Gleichungen. 2) Angewandte beschreibende Geometrie, insbesondere Schattenlehre und Perspektive. 3) Technische Mechanik. (Statik, Dynamik, Oydraulik). 4) Physik. 5) Chemie. 6) Geognosie. S. 1. Die Prüfung ist in sämmtlichen Fächern schriftlich und mündlich. 8. 5. Bei jeder Aufgabe für die schriftliche Prüfung wird von der Prüfungskommission bestimmt, ob und welche Hilfsmittel bei der Lösung benützt werden dürfen. Ein Kandidat, welcher die diesfalls getroffene Bestimmung verletzt, wird, wenn dies im Lauf der Prüfung entdeckt wird, durch Ausspruch der Prüfungskommission von der Prüfung ausgeschlossen; wenn seine Verfehlung erst später zur Anzeige kommt, so wird ihm kein Prüfungszeugniß ausgestellt, oder das bereits ausgestellte Zeugniß wieder ab- genommen. Gleiche Ahndung trifft diejenigen Kandidaten, welche während der Prüfung andern in irgend einer Weise zur Lösung der gegebenen Fragen und sonstigen Aufgaben behilf- lich sind, oder von andern solche Hilfe annehmen. S. 6. Die bei der Prüfung als befähigt erkannten Kandidaten erhalten ein von dem Ministerialkommissär und von dem Vorstande der Prüfungskommission unterschriebenes Zeugniß, welches die Klasse der von dem Einzelnen bewiesenen Befähigung angibt. Ihre Namen werden durch den Staatsanzeiger veröffentlicht.