180 Hekanntmachuns der Ministerien den Junern und des Kriegsweseus, betreffend gefugniß einer Kehranstalt zur Ansstellung von Zenguissen über die wissenschastliche Hesähigung für den einfährig-freiwilligen Militärdieust. Vom 21. Zuni 1883. Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 24 des Centralblatts für das Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 12. Juni 1883, betreffend Befugniß einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Stuttgart, den 21. Juni 1883. Hölder. Wundt. Bekanntmachung. In Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom 24. April d. J. (Seite 120) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Amthor'schen höheren Handelsschule (Handels-Akademie) von Karl August Kippenberg zu Gera provisorisch gestattet worden ist, gultige Zeugnisse uber die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aussichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. Berlin den 12. Juni 1883. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. *) Regierungsblatt Seite 80. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).