212 der Maßgabe übertragen worden ist, daß es der Centralstelle für Gewerbe und Handel überlassen ist, mit der Ausführung dieser Aichungen in ihrem Namen und unter Anwendung ihres Stempels einzelne hiezu qualifizirte Aichmeister von Gemeinde-Aichungs- ämtern zu betrauen. Stuttgart, den 20. September 1883. Hölder. — Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).