[Seite 2.] Geschreibung der Person des Inhabers. Gestalt: Augen: Haar: Alter: Besondere Kennzeichen: Unterschrift: Zzur Mitführung find solsende Personen zugelassen: 1. aus Gestalt: Augen: Haar: Alter: Besondere Kennzeichen: Unterschrift: 2. aus Gestalt: Augen: Haar: Alter: Besondere Keunzeichen: Unterschrift: 3. aus Gestalt: Augen: Haar: Alter: Besondere Kennzeichen: Unterschrift: [Seite 3 bis 6 leeres Papier.]) [Seite 7.) Gescheinigung über die ertrihiung? der Landessteuern, Erweit dieserhalb nicht eine besondere escheinigung ertheilt wird. Seile 8 leeres Papier.] [Auf der Innenseite des Umschlags.) Zur Beachtung. Der Inhaber dieses Scheines hat bei dem Gewerbebetriebe die reichs= und landesgesetzlichen Vorschriften zu beobachten. Zusbesondere: 1. Er hat den Schein während der Ausübung des Gewerbebetriebes stets bei sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur Herbeischaffung des Scheines einzustellen. Er darf den Schein Anderen nicht überlassen. 2