289 Beil. I. Zu 8. 38 der Verfügung. Formular zu den nach F. 43 der Gew.O. auszustellenden Legitimationsscheinen. Legitimationsschein. Dem ist die ortspolizeiliche Erlaubniß zum gewerbsmäßigen Ausrufen, Verkaufen, Vertheilen, Anheften und Anschlagen von Druckschriften oder andern Schriften oder Bildwerken auf öffenklichen Wegen, Stroßen, Plätzen und an andern öffentlichen Orten für den Zeitraum von von heute an ertheilt worden. den 18. (Siegel) (Stodt.) Schultheißenamt Beschreibung der Person des Inhabers: Gestalt: Augen: Haar: Alter: Besondere Kennzeichen: