350 Beilage zu §. 22 der Ministerialverfügung vom 6. November 1883. (K. Württ. Wappen.) Rönigreich Württemberg. Prüfungszeugniß. Der Kandidat des Maschineningenieurswesens (Vor= und Geschlechtsname und Heimatort des Kandidaten) hat im Monnt 18 die erste Staatsprüfung im Maschinenfache bestanden und bei derselben die Befähigungsstufe der (ersten) Klasse, Unterabtheilung (a, b), mit dem Prädikat „Maschinenbauführer“ zuerkannt erhalten. Stuttgart, den 18 Känigliche Prüfungskemmisston: Zur Beglaubigung: Der Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten: (1. 8.) Der Staatsminister des Innern: (I. S.) Die Prüfungszeugnisse haben folgende Abstufungen: Klasse Ia ausgezeichnet; Klasse Ib recht gut; Klasse IIa gut; Klasse IIb ziemlich gut bis gut; Klasse III a ziemlich gut; Klasse IIIb zureichend.