408 — — . - .l. Arzneitare. · ««s.«-.3 Seite 27. Syrupus I.iquiritine . ... 10 — 10 „ 30. Unguentum Cerussee .... 10 — 10 * „ „ camphoratm . 10 — 10 „ „ . IIddrargyri alnnn 10 — 15 „ ., , rubrum 10 — 15 „ 3.1. * Parasti . 10 — 10 Bemerkung. Von den hier Fatgefobrten Drogen und Präparaten kommen alle Ansktze, velche in vorstehendes Verzeichnins nicht mehr ausgenommen # sind, in Wegfall. „ 33. Im Absatz: „Emulsionen“ sind zu streichen die wWeorte „des Wassers“. „ 34. Bei grösseren Pflastern wird für jede weitere 10 Quadratcentimeter berechnt. — 1 „ 35. Im Absatz: „Pulver und Species“ ist Seite 5 l nach Linic 7 von oben einzuschalten: Sind Oblatenkapseln oder Gelatinekapseln vorgeschrieben, so wird ebiser Satz für jede Dosis erhöht um 3 „ 33. In IV. 1. B. Tinkturen Pt- zu setzen Katt al bis 20 Tropfen“: 1 bis 30 Tropfen. Berichtigung. In der in Nro. 25 des Jahrgangs 1882 des Regierungsblatts veröffentlichten Verfügung vom lz. September 1882, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile, ist auf S. 305 in §. 15 Abs. 2 in der zweiten Zeile anstatt „Mittheilung zu machen“ zu setzen: „Vormerkung zu machen“. Oedruckt bei G. Hasselbrint Chr. Scbeuselt)