64 gedachten Ausführungsvorschriften sind gestempelte Formulare zu Schlußnoten mit einem den neuen Markenmustern entsprechenden Stempelaufdruck hergestellt. Die nach den bisherigen Vorschriften angefertigten Stempelmarken und gestempelten Formu- lare behalten ihre Giltigkeit. Berlin, den 22. Jannar 1887. « Der Reichskanzler. In Vertretung: Jarobi. Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).