78 — 2) Können Einberufene in den Fällen unter 1) den Gestellungsort ohne Gewährung nach —* besonderer Mittel nicht erreichen, so sind sie in das Landwehr-Bataillons-Stabsquartier Valaillons= zu senden und mit den bis dahin zuständigen Gebührnissen zu versehen. Stabsquartier. S. 45. Ausweis zum Empfang der Marschgebührnisse. Ausweis zum Erfolgt die Einberufung durch öffentliche Aufforderung oder mittels Austheilung hn von Gestellungslisten, so dienen als Ausweis für die Empfangsberechtigten auch die miseK s. 1 sonstigen Militärpapiere als: Militärpaß, Ersatzreservepaß, Ersatzreserveschein. Bei den Landsturmpflichtigen, Kriegsfreiwilligen und Freiwilligen des Landsturmg kann im Falle der vorerwähnten Art der Einberufung die Zahlung der Gebührnisse auch ohne Vorlage von Ausweis-(Militär-) Papieren erfolgen.